Herzschrittmacher
Herzschrittmachertherapie und Implantierbare Defibrillatoren (AICD)
Dieser Bereich untersteht der Leitung von Oberarzt Dr. F. Weller.
Die Versorgung von Patienten mit Herzschrittmachern oder implantierbaren Kardioverter-Defibrillatoren stellt heutzutage einen integralen Bestandteil der Therapie von Herzrhythmusstörungen dar.
Zu langsamer Herzschlag
Bei bradykarden Herzrhythmusstörungen (zu langsamer Herzschlag) kann je nach Indikation ein Ein- oder Zweikammer-Herzschrittmacher implantiert werden. Hierbei wird in örtlicher Betäubung beim Einkammergerät eine Sonde in die rechte Herzkammer gelegt, beim Zweikammergerät wird zusätzlich noch eine Sonde in den rechten Vorhof gelegt.
Zu schneller Herzschlag
Bei tachykarden Herzrhythmusstörungen (zu schneller Herzschlag) kann bei bestimmten Indikationen durch die Implantation eines Kardioverter-Defibrillators das Risiko des plötzlichen Herztodes gesenkt werden. Auch hier stehen Ein-und Zweikammergeräte zur Verfügung.
Defibrillator-Implantationen werden meist am vollnarkotisierten Patienten vorgenommen. Die Implantation dieser Systeme erfolgt in Kooperation mit der Abteilung für Gefäßchirurige (Chefarzt Dr. J. Koller) des Klinikum am Steinenberg.
Kardiale Resynchronisationstherapie
(biventrikuläre Herzschrittmacher, CRT)
Eine neue Therapieoption bei Patienten mit einer Herzinsuffizienz und intrakardialen Leitungsstörungen ist die kardiale Resynchronisationstherapie. Durch die Implantation eines sogenannten biventrikulären Schrittmachers (3-Kammergerät: jeweils eine Sonde im rechten Vorhof, rechtem Ventrikel und Koronarsinus im Bereich des linken Ventrikels) kann ein synchroner Ablauf der Herzkontraktion wiederhergestellt werden.
Studien konnten zeigen, dass zumindest ein Teil der Patienten eine deutliche Verbesserung der Belastbarkeit und Lebensqualität unter dieser Therapie erfährt. In Kombination mit einer Defibrillatorfunktion konnte sogar eine Senkung der Sterblichkeit erzielt werden. Oberarzt Dr. Weller führt diese Implantationen im Herzkatheterlabor durch, in der Regel am vollnarkotisierten Patienten.
Eventrecorder
Nicht selten verbirgt sich hinter einer unklaren Bewusstseinsstörung eine Herzrhythmusstörung. Viele Herzrhythmusstörungen treten jedoch nur sporadisch auf, können aber im Einzelfall durchaus lebensbedrohlich sein. Im 24-Stunden-Langzeit-EKG lassen sich diese Herzrhythmusstörungen häufig nicht nachweisen.
Im Gegensatz dazu kann mit einem „Event“-Rekorder der Herzrhythmus kontinuierlich für mindestens 12 Monate aufgezeichnet und zur Interpretation jederzeit ausgelesen werden. Der „Event“-Rekorder ist ca. 5 x 3 cm groß (USB-Stick-Größe) und wird in lokaler Betäubung direkt unter die Haut nahe des Brustbeines implantiert.
