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Kreiskliniken verhängen vorläufigen Besucherstopp

Reutlingen | 04.11.2021 – Aufgrund der aktuell sehr angespannten Pandemie-Lage verbunden mit einer enormen Belastung der Mitarbeitenden, sehen sich die Kreiskliniken Reutlingen gezwungen, ab kommenden Samstag, 6. November, in Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt einen vorläufigen Besucherstopp zu verhängen. Die Regelung gilt zunächst bis Ende November und betrifft alle drei Häuser in Reutlingen, Bad Urach und Münsingen.

Hintergrund ist die aktuell enorme Belastung durch die steigenden Covid-19-Patientenzahlen, sowohl im normalstationären Bereich als auch auf der Intensivstation im Klinikum am Steinenberg in Reutlingen sowie die generell sehr hohe Auslastung der Häuser. „Wir treffen diese Entscheidung nicht leichtfertig, denn wir wissen wie wichtig der Besuch der Lieben für die Patienten ist, doch wir sehen seit einigen Wochen bereits eine besorgniserregende Entwicklung und befinden uns mitten in der vierten Welle, weshalb wir gezwungen sind diese drastische Maßnahme zu ergreifen und bitten die Bevölkerung abermals um Verständnis", sagt Dominik Nusser, Geschäftsführer der Kreiskliniken Reutlingen GmbH und ergänzt: „Auch geimpfte oder genesene Personen sind vor einer weiteren Infektion nicht geschützt, sondern können erneut hochinfektiös sein. Deshalb müssen wir nun zu dieser Maßnahme greifen, um den Schutz unserer Mitarbeitenden sowie der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten."

Ausnahmeregelungen gelten weiterhin

Aufgrund der enormen Belastungen durch die nun bereits seit anderthalb Jahren andauernden Pandemie-Situation ist auch die Personalsituation aktuell sehr angespannt. „Wir haben mit einem hohen Krankenstand zu kämpfen. Die Kolleginnen und Kollegen bringen jeden Tag unglaublichen Einsatz und dies nun schon seit mehr als 18 Monaten. Die Belastung ist enorm", verdeutlicht Dr. Sabine Proksch, Pflegedirektorin der Kreiskliniken Reutlingen.

Wie in der Vergangenheit auch gelten die bisherigen Ausnahmeregelungen für Angehörige von sterbenden Patienten, Begleitpersonen von Kindern oder werdende Väter weiterhin. Neu ist, dass diese Personengruppen neben einem Impf- oder Genesenen-Nachweis nun auch zusätzlich noch im Haus getestet werden. Bei Kurzaufenthalten bis 15 Minuten wird ein Antigen-Schnelltest, bei längeren Besuchen ein PCR-Test durchgeführt.