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Ihre Meldung zählt - sicher & vertraulich

Als Kreiskliniken Reutlingen nehmen wir den Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern sehr ernst. Mit unserem digitalen Hinweisgeberportal bieten wir Ihnen eine sichere und vertrauliche Möglichkeit, auf mögliche Missstände ausmerksam zu machen - ganz im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).

 

Was kann gemeldet werden?

Was kann gemeldet werden?

Über unser Hinweisgebersystem können Sie Informationen über Verstöße melden, etwa:

  • gegen gesetzliche Vorschriften (z.B. Datenschutz, Arbeitsschutz, Umwelt)
  • gegen interne Verhaltensregeln oder Richtlinien
  • bei Korruptionsverdacht, Diskriminierung, sexuelle Belästigung o.Ä.

Die Meldestelle ist nicht für allgemeine Beschwerden oder Meinungsäußerungen gedacht!

Ihre Meinung bleibt geschützt

Ihre Identität wird von der internen Meldestelle nicht weitergegeben, es sei denn, Sie stimmen dem ausdrücklich zu oder es besteht eine gesetzliche Verpflichtung (z.B. durch richterlichen Beschluss). Sie können Ihre Meldung auch anonym abgeben.

Unsere interne Meldestelle

Die interne Meldestelle der Kreiskliniken Reutlingen wird von der CURACON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betreut. So stellen wir eine unabhängige und fachkndige Prüfung Ihrer Hinweise sicher.

Jetzt sicher melden

So funktioniert der Ablauf

  1. Sie geben Ihre Meldung über den digitalen Kanal ab (auch anonym möglich).
  2. Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung.
  3. Innerhalb von 3 Monaten erfolgt eine Rückmeldung über geplante oder bereits ergriffene Maßnahmen.
  4. Die CURACON kommuniziert ggf. mit Ihnen über einen geschützten Kanal (z.B. bei Rückfragen).

Rechtlicher Rahmen & Hinweis

Die rechtliche Grundlage bildet das Hinweisgeberschutzgesetzt (HinSchG). Der Missbrauch des Hinweisgebersystems (z.B. durch falsche Verdächtigungen) kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.